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Norm

BauPVO 305/2011

Bauproduktenverordnung

Worum geht es?

Regelt das Inverkehrbringen von Bauprodukten in der EU. Für jedes harmonisierte Bauprodukt sind eine Leistungserklärung (DoP) und die CE-Kennzeichnung verpflichtend — fehlerhafte CE bedeutet Inverkehrbringungsverbot und Bußgeld.

Pflicht im Betrieb

Erstellung einer Leistungserklärung (DoP), CE-Kennzeichnung mit allen Pflichtangaben und werkseigene Produktionskontrolle (WPK/FPC).

Welches Tool hilft?

1 Lösung im MarktzugangNorm-Hub decken BauPVO 305/2011 ab.

CE-Pilot

Bauprodukte

DoP-Generator, WPK-Tracking und CE-Label-Export für Bauprodukt-Hersteller: automatische Leistungserklärung, FPC-Zertifikat-Verwaltung und CE-Kennzeichnung mit allen Pflichtangaben — konform zur Bauproduktenverordnung und EN 1090.

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