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Vergleich

GPSR vs. PPWR: Welche Pflicht trifft dein Produkt?

GPSR und PPWR sind keine Alternativen — sie betreffen unterschiedliche Objekte und addieren sich. Hier der direkte Vergleich.

Kurzfassung

Die GPSR — Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit und die PPWR — Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle sind keine Alternativen. Sie betreffen zwei verschiedene Objekte: GPSR regelt das Produkt (genauer: das Verbraucherprodukt), PPWR regelt die Verpackung. Beide können für ein und dasselbe Inverkehrbringen gleichzeitig gelten — das ist sogar der Regelfall. Wer einen verpackten Verbraucherartikel verkauft, muss heute beide Verordnungen abdecken.

 GPSR (EU) 2023/988PPWR (EU) 2025/40
ObjektVerbraucherproduktVerpackung (jede Verpackungsfamilie)
Geltungsbeginnseit 13. Dezember 2024 vollumfänglich anwendbarab 12. August 2026 anwendbar
Geographischer GeltungsbereichEU-Markt (gleichlautend in Kapitel II–V)EU-Markt
Zentrale Pflichtverantwortliche Person in der EU, Sicherheitsinformation, Rückverfolgbarkeit, Marktplatz-PflichtangabenKonformitätsbewertung je Verpackungsfamilie, EU-Konformitätserklärung gemäß Anhang VIII, Nachweis der Recyclingfähigkeit und Mindest-Rezyklat-Anteil
Konformitätserklärungnicht zwingend (kommt aus den produktbezogenen EU-Verordnungen, falls dort verlangt)zwingend je Verpackungsfamilie (Muster in Anhang VIII)
Technische Dokumentationrisikobezogen, je nach Produktnach Anhang VII Modul der PPWR; EU-Konformitätserklärung muss „auf dem neuesten Stand gehalten“ werden (Art. 39)
Sanktionsartikelin den nationalen Umsetzungen über Produktsicherheitsgesetznationale Sanktionen; PPWR verlangt wirksame verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen

Wann greift die GPSR?

Die GPSR gilt für Verbraucherprodukte — also Produkte, die für Verbraucher bestimmt sind oder von ihnen voraussichtlich benutzt werden, soweit nicht eine andere, spezifischere EU-Verordnung greift. Sie verlangt im Wesentlichen:

  • eine verantwortliche Person in der EU, die für die Konformität geradesteht (Hersteller, Bevollmächtigter oder Importeur);
  • vollständige Sicherheitsinformation (Warnhinweise, Gebrauchsanleitung je nach Risiko);
  • Rückverfolgbarkeit durch Dokumentation aller Wirtschaftsakteure in der Lieferkette — Aufbewahrungspflicht nach Artikel 19: zehn Jahre ab Bezug oder Lieferung;
  • seit dem 13. Dezember 2024: zusätzliche Pflichtangaben auf Online-Marktplätzen (Herstellerkontakt, Postanschrift, Produktidentifikation, Sicherheitsinformation — Artikel 32).

Produktbeispiele: ein Spielzeug, ein Küchengerät, ein Möbelstück, ein verpacktes Kosmetikprodukt im Endkunden-Vertrieb.

Wann greift die PPWR?

Die PPWR regelt Verpackungen und verpackte Produkte — jede Verpackung, mit der ein Produkt in der EU in Verkehr gebracht wird, fällt in den Anwendungsbereich. Zentrale Pflichten (Auszug):

  • Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Artikel 38 und EU-Konformitätserklärung gemäß Artikel 39 je Verpackungsfamilie — das Muster ist in Anhang VIII festgelegt, mit Pflichtangaben wie eindeutiger Kennder, Name/ Anschrift des Erzeugers, Verweis auf angewandte Rechtsakte und harmonisierte Normen, Name und Kennnummer der notifizierten Stelle (falls beteiligt), Unterschrift.
  • Erzeuger-Pflichten nach Artikel 15: Erzeuger bringen nur Verpackungen in Verkehr, die den Anforderungen der Artikel 5 bis 12 genügen; sie führen das Konformitätsbewertungsverfahren durch und bewahren die technische Dokumentation für Einwegverpackungen fünf Jahre, für Mehrwegverpackungen länger auf.
  • Pflichten zur Recyclingfähigkeit, Rezyklat-Anteil, Wiederverwendbarkeit (Definition Mehrweg seit 11. Februar 2025).

Verpackungsbeispiele: eine Kartonschachtel, eine Folie um ein Spielzeug, ein Versandkarton, ein Pfandbehälter, eine Mehrwegbox.

Doppelanwendung — der Normalfall in der Praxis

Sobald du ein Verbraucherprodukt verpackt in der EU verkaufst oder importierst, berühren dich beide Verordnungen parallel. Konkret heißt das:

  1. Das Produkt selbst muss die GPSR-Anforderungen erfüllen — verantwortliche Person, Sicherheitsinformation, Rückverfolgbarkeit, Marktplatz-Pflichtangaben.
  2. Die Verpackung des Produkts muss nach PPWR konform sein — eigene Konformitätserklärung je Verpackungsfamilie, Materialnachweis, Recyclingfähigkeit, Rezyklat-Anteil.
  3. Die Dokumentation wird separat geführt: GPSR-Compliance-Akte für das Produkt, PPWR-Konformitätserklärung je Verpackungsfamilie.
  4. Kennzeichnung: produktspezifische CE-Pflichten kommen aus der jeweiligen Produktverordnung (z. B. Spielzeug-VO); die PPWR-Kennzeichnung (z. B. Rezyklat-Anteil) kommt auf die Verpackung.

Beispiel aus der Praxis: Wer ein verpacktes Spielzeug auf Amazon verkauft, berührt gleichzeitig GPSR (Produkt), PPWR (Verpackung), Spielzeug-VO (spezifische CE für das Spielzeug) und möglicherweise das Online-Marktplatz-Regime der GPSR Kapitel IV.

Wer trägt welche Pflicht?

  • GPSR ordnet die Pflichten den Wirtschaftsakteuren zu — primär Hersteller und Importeur, sekundär Händler und Anbieter von Online-Marktplätzen.
  • PPWR definiert in Artikel 3 und Artikel 15 ff. die Erzeuger-Pflichten — also jeden, der Verpackungen entwickelt, herstellt oder unter eigenem Namen in Verkehr bringt. Auch Importeure und Händler werden in späteren Artikeln adressiert.
  • Die verantwortliche Person im Sinne der GPSR und der Erzeuger im Sinne der PPWR können identisch sein — getrennte Pflicht-Sets, gleicher Akteur.

Werkzeuge für die parallele Pflicht

  • GPSR: GPSR-Guard scannt Amazon-Inventare via SP-API auf fehlende GPSR-Attribute, pflegt die verantwortliche Person im Bulk und überträgt digitale Sicherheitsangaben an Amazon, eBay, Otto und Kaufland.
  • PPWR: PPWR-Konform generiert EU-Konformitätserklärungen für Verpackungsfamilien per Wizard, sammelt Lieferanten-Daten und liefert ein PDF im EU-Layout.

Schnell-Entscheidung: Was ist zuerst zu tun?

  • Du verstehst dein Produkt als Verbraucherprodukt: GPSR-Pflichten aktiv sichern (verantwortliche Person, Sicherheitsinformation, Marktplatz-Attribute). Ab 12. August 2026 zusätzlich PPWR-Pflichten je Verpackungsfamilie.
  • Du verkaufst primär über Amazon, eBay, Kaufland oder Otto: überprüfe zusätzlich die Marktplatz-Sorgfaltspflichten (GPSR Kapitel IV) — Listenings werden sonst gesperrt.
  • Du importierst von außerhalb der EU: nimm die Importeur-Pflichten beider Verordnungen ernst — der Importeur haftet für die Konformität, wenn der Hersteller nicht greifbar ist.

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