Zum Inhalt springen

Entscheidungsbaum

Welche EU-Verordnung gilt für mein Produkt?

Viele Produkte fallen unter mehrere Verordnungen gleichzeitig — hier findest du die Standardlogik, nach Produktkategorie verzweigt.

Warum die Frage so oft falsch beantwortet wird

„Welche EU-Verordnung gilt für mein Produkt?“ lässt sich nicht mit einer Liste beantworten — viele Produkte fallen unter mehrere Verordnungen gleichzeitig, und die korrekte Zuordnung entscheidet darüber, ob die Konformitätsbewertung, die Dokumentation und die Kennzeichnung am Ende rechtssicher sind. Wer eine Maschine „nur“ nach GPSR behandelt oder ein Bauprodukt ohne Leistungserklärung in Verkehr bringt, begeht eine Marktüberwachungs-Lücke — auch wenn das Produkt technisch sicher ist.

Der folgende Entscheidungsbaum ordnet die häufigsten Fälle zu und verweist auf die zuständigen Pflicht-Sets und Tools im Hub.

Schritt 1: Was ist die Produktkategorie?

Stelle zunächst fest, welche Kategorie dein Produkt am genauesten trifft. Viele Produkte haben mehrere Merkmale — dann gehst du alle passenden Pfade durch.

Pfad A — Verbraucherprodukt

Du verkaufst ein Konsumgut an Endverbraucher: Spielzeug, Haushaltsgeräte, Möbel, Kosmetik-Artikel, Textilien, Elektronik für den Privatgebrauch. Dann prüfe der Reihe nach:

  1. GPSR (EU) 2023/988 — die horizontale Produktsicherheitsverordnung. Sie gilt für alle Verbraucherprodukte und verlangt eine verantwortliche Person in der EU, vollständige Sicherheits- und Rückverfolgbarkeitsinformationen und korrekte Pflichtangaben auf Online-Marktplätzen. Sie ist seit dem 13. Dezember 2024 vollständig anwendbar.
  2. Sektorspezifische CE-Verordnung — viele Produkte unterliegen zusätzlich einer eigenen CE-Verordnung: Spielzeug-VO, Funkanlagen-VO, PSA-VO, EMV-Richtlinie, Niederspannungs-Richtlinie. CE-Pflicht und technische Dokumentation kommen aus dieser Verordnung.
  3. Verpackung — die Verpackung fällt ab 12. August 2026 unter die PPWR (EU) 2025/40. Dafür ist je Verpackungsfamilie eine eigene EU-Konformitätserklärung erforderlich.
  4. Chemikalien- und Kosmetikrecht — sobald dein Produkt als kosmetisches Mittel, Reinigungsmittel oder Chemikalie in Verkehr kommt, prüfe Kosmetik-VO (EG) 1223/2009, REACH (EG) 1907/2006 und CLP-VO (EG) 1272/2008.
Werkzeug: GPSR-Guard bündelt verantwortliche Person, Sicherheitsangaben und Marktplatz-Anbindung in einem Workflow.

Pfad B — Bauprodukt

Dein Produkt wird dauerhaft in Bauwerke eingebaut oder ist Teil davon (Stahlträger, Betonfertigteil, Fenster, Türen, Fassadenelemente, Estrich, Mörtel). Dann gilt:

  1. BauPVO (EU) 305/2011 — verlangt für jedes harmonisierte Bauprodukt eine Leistungserklärung (DoP) und die CE-Kennzeichnung mit Pflichtangaben wie 4-stelliger Kennnummer der notifizierten Stelle, Verweis auf die harmonisierte Norm (z. B. EN 1090-1 für tragende Stahl- und Aluminiumbauteile) und die erklärten Leistungsmerkmale.
  2. EN 1090-1 / -2 — speziell für die Ausführung von Stahl- und Aluminiumtragwerken, inklusive werkseigener Produktionskontrolle (WPK/FPC) je Ausführungsklasse (EXC1 bis EXC4).
  3. Nationale Bauordnungen der Mitgliedstaaten — überlagern die EU-Pflichten nicht, sind aber für die Verwendung am Bau relevant.
  4. PPWR ab 12. August 2026 — die Verpackung des Bauprodukts fällt zusätzlich unter die Verpackungsverordnung.
Werkzeug: CE-Pilot generiert DoP, WPK-Tracking und CE-Label-Export für Bauprodukt-Hersteller.

Pfad C — Maschine

Du bringst eine vollständige Maschine, eine unvollständige Maschine oder ein Sicherheitsbauteil in Verkehr. Dann:

  1. Maschinen-VO (EU) 2023/1230 ist die zentrale Verordnung. Sie verlangt CE-Kennzeichnung (Anhang V), EU-Konformitätserklärung, dokumentierte Risikobeurteilung und eine normkonforme Betriebsanleitung in den Amtssprachen des Bestimmungslandes. Anwendbar ab dem 20. Januar 2027.
  2. DIN EN ISO 12100 — Sicherheit von Maschinen, Risikobeurteilung und Risikominderung als harmonisierte Grundnorm.
  3. DIN EN IEC 82079-1 — Erstellen von Gebrauchsanleitungen; legt Struktur, Inhalt und Verständlichkeit der Betriebsanleitung fest.
  4. Produktbezogene Anforderungen — je nach Maschinentyp (z. B. Funk, elektrische Ausrüstung, PSA) können weitere EU-Verordnungen anwendbar sein.
Werkzeug: Manual-AI erstellt CE-konforme Betriebsanleitungen aus Stückliste, Schaltplan und Risikobeurteilung, einschließlich Übersetzung in alle EU-Amtssprachen.

Pfad D — Kosmetikprodukt

Dein Produkt ist ein kosmetisches Mittel im Sinne von Artikel 2 Nr. 1 der Kosmetik-VO (EG) 1223/2009 (äußerlich auf Haut, Haaren, Nägeln, Lippen, Zähnen oder Schleimhäuten angewandt, zur Reinigung, Pflege, Parfümierung oder zum Schutz). Dann:

  1. Kosmetik-VO (EG) 1223/2009 — die zentrale Verordnung. Vor dem Inverkehrbringen verlangt sie:
  • die Bestellung einer verantwortlichen Person mit Sitz in der EU (Art. 4),
  • eine Sicherheitsbewertung durch eine sachkundige Person mit Sicherheitsbericht (Art. 10),
  • die Produktinformationsdatei (PIF) als vollständige Akte (Art. 11),
  • die Notifizierung im CPNP (Cosmetic Products Notification Portal, Art. 13).
  1. CLP-VO (EG) 1272/2008 — gilt nur, wenn einzelne Rohstoffe als Stoff oder Gemisch separat in Verkehr gebracht werden (Selbst-Klassifizierung).
  2. REACH (EG) 1907/2006 — Information entlang der Lieferkette und Sicherheitsdatenblätter, wenn kosmetische Mittel im weiteren Sinne chemische Stoffe enthalten.
Werkzeug: IndiePiff sammelt Rohstoffdaten, prüft Rezepturen und generiert INCI-Listen und CPNP-Export.

Pfad E — Chemikalie / Stoff / Gemisch

Du stellst oder importierst Stoffe oder Gemische (Reinigungsmittel, Klebstoffe, Beschichtungen, Bauchemie, Lösungsmittel). Dann:

  1. CLP-VO (EG) 1272/2008 mit ihrer delegierten Verordnung (EU) 2023/707 — Einstufung und Kennzeichnung nach GHS. Achtung: Die delegierte VO führt neue Gefahrenklassen ein (ED-HH, ED-ENV, PMT, vPvM) mit Übergangsfristen am 1. Mai 2026 und 1. November 2026.
  2. REACH (EG) 1907/2006 — Registrierung für Stoffe ≥ 1 t/Jahr, Sicherheitsdatenblätter entlang der Lieferkette.
  3. PPWR — wenn die Chemikalie verpackt in Verkehr gebracht wird, ist auch die Verpackung betroffen.
  4. Beschränkungs- und Zulassungslisten (Anhang XIV und XVII REACH) — bei bestimmten Stoffen gelten Verwendungsverbote.
Werkzeug: SDB-Patch patcht Bestands-Sicherheitsdatenblätter automatisch auf die neuen CLP-Gefahrenklassen und unterstützt beim Mehraufwand vor 2026.

Pfad F — Importware / Drittlandherkunft

Du importierst Produkte aus einem Drittstaat und bringst sie in der EU in Verkehr. Dann:

  1. Importeur-Pflichten nach GPSR (Art. 14), Maschinen-VO (Art. 22), MDR (Art. 13), BFSG (§ 9 ff.) und vergleichbaren Regeln — unter anderem: vor Inverkehrbringen prüfen, ob das Produkt die CE-Kennzeichnung trägt und eine EU-Konformitätserklärung existiert, Kontaktdaten des Herstellers bekannt sind, Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformationen beiliegen.
  2. CBAM (EU) 2023/956 — wenn die Ware zu den CBAM-relevanten Warengruppen gehört (Stahl, Aluminium, Zement, Dünger, Wasserstoff, Strom), Erfassung der grauen Emissionen und Berichtspflicht.
  3. PPWR — die Verpackung importierter Waren ist ebenfalls betroffen.
Werkzeug: CBAM-Easy oder CBAM Metall für die Berichtspflicht.

Kombinationen, die du realistisch erwarten musst

In der Praxis führt der Entscheidungsbaum selten auf einen einzigen Pfad. Häufige Kombinationen:

  • Verpacktes Verbraucherprodukt aus China → GPSR + PPWR.
  • Maschine, verpackt, importiert → Maschinen-VO + GPSR (für die Sicherheitsinformation) + PPWR + CBAM (wenn relevant).
  • Kartonverpackung mit Lebensmittelkosmetik → PPWR + Kosmetik-VO + REACH (einzelne Rohstoffe).
  • Stahlbauteil in eine EU-Baustelle → BauPVO + EN 1090-1 + PPWR.

Wie du schnell zur verbindlichen Antwort kommst

  • Nutze den Compliance-Check — die Fragen ordnen dein Produkt entlang der gleichen Logik wie dieser Entscheidungsbaum.
  • Sieh dir im Normen-Atlas das Pflichten-Profil jeder einzelnen Verordnung an.
  • Wenn du unsicher bist, welche Produktkategorie genau greift: die Detailseite der jeweiligen Norm verweist auf typische Branchen und das passende Werkzeug.

Direkt einordnen: Der Compliance-Check liefert innerhalb von drei Minuten die konkreten EU-Verordnungen für dein Produkt.