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Konformitätsbewertung

CE-Kennzeichnung: Ablauf, Pflichten und welche Verordnung gilt

Die CE-Kennzeichnung dokumentiert, dass ein Produkt die geltenden EU-Anforderungen erfüllt. Hier findest du den Ablauf, die Pflichtangaben und die wichtigsten Verordnungen im Überblick.

Was die CE-Kennzeichnung ist — und was nicht

Die CE-Kennzeichnung ist die einheitliche Konformitätskennzeichnung der Europäischen Union. Sie ist kein Qualitätssiegel, keine GS-Kennzeichnung und kein herstellerspezifisches Prüfzeichen — sie dokumentiert ausschließlich, dass das Produkt die geltenden EU-Anforderungen erfüllt. Wer eine CE-Kennzeichnung anbringt, erklärt verbindlich: dieses Produkt ist konform.

Die formellen Regeln stehen im Beschluss 768/2008/EG (Rahmen für die Vermarktung von Produkten) und in Artikel 30 der Verordnung (EG) 765/2008; die produktspezifischen Pflichten — wann die CE-Kennzeichnung überhaupt anzubringen ist und was alles dazugehört — stehen in den jeweiligen sektoralen EU-Verordnungen (Maschinen-VO, Bauproduktenverordnung, Spielzeug-VO, Funkanlagen, PSA …).

Schritt für Schritt: So läuft eine CE-Konformitätsbewertung ab

Unabhängig vom Produkt folgen CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung einem stabilen Ablauf. Die produktspezifische Verordnung entscheidet, wie tief die einzelnen Schritte gehen müssen.

  1. Pflicht-Verordnung identifizieren. Welche EU-Verordnung gilt für das Produkt? Eine Maschine fällt unter die Maschinen-VO 2023/1230, ein tragendes Stahlbauteil unter die BauPVO 305/2011 plus EN 1090-1, ein Verbraucherprodukt unter die GPSR 2023/988. Wer die falsche Verordnung zugrunde legt, macht den gesamten Prozess rechtswidrig.
  2. Zutreffende harmonisierte Normen oder Spezifikationen ermitteln. Die Verordnung legt die grundlegenden Anforderungen fest; die harmonisierten Normen (z. B. EN 1090-1, EN ISO 12100, EN IEC 82079-1) geben die technische Umsetzung vor.
  3. Konformitätsbewertung durchführen. Je nach Produkt ist das eine interne Fertigungskontrolle, eine Baumusterprüfung durch eine notifizierte Stelle oder eine Kombination. Für Maschinen ist im Anhang der Maschinen-VO geregelt, welches Verfahren anzuwenden ist.
  4. Technische Dokumentation erstellen. Risikobeurteilung, Stückliste, Schaltpläne, Norm-Verweise, Berechnungen — die technische Dokumentation muss die Konformität nachvollziehbar belegen und ist von den Marktüberwachungsbehörden auf Anfrage vorzulegen.
  5. EU-Konformitätserklärung ausstellen. Das ist die schriftliche Erklärung des Herstellers, dass das Produkt allen einschlägigen EU-Anforderungen entspricht. Sie wird gemäß Anhang der jeweiligen Verordnung strukturiert.
  6. CE-Kennzeichnung anbringen. Erst jetzt wird das Produkt selbst gekennzeichnet.
  7. Pflichten über die Inbetriebnahme hinaus erfüllen. Etwa die fortlaufende Marktüberwachung, das Bereithalten der technischen Dokumentation (in der Regel zehn Jahre), die Pflicht zur Kooperation mit den Marktüberwachungsbehörden und die Pflicht, bei sicherheitsrelevanten Problemen Korrekturmaßnahmen bis hin zu Rückruf und Rücknahme zu ergreifen.

Diese Pflichtangaben gehören mindestens auf das Produkt

Bei Produkten, die unter eine CE-pflichtige Verordnung fallen, sind auf dem Produkt oder seinem Begleitdokument mindestens diese Angaben anzubringen:

  • das CE-Symbol selbst (formal im Beschluss 768/2008/EG definiert),
  • der Name und die Postanschrift des Herstellers (bei Importeuren zusätzlich auf Produkt, Verpackung oder Begleitunterlage),
  • eine eindeutige Produktidentifikation (Typen-, Chargen- oder Seriennummer),
  • bei einer notifizierten Stelle die vierstellige Kennnummer der notifizierten Stelle,
  • Verweise auf die einschlägigen harmonisierten Normen oder anderen technischen Spezifikationen,
  • und — wo verlangt — die DoP-Referenz oder die Internetadresse der EU-Konformitätserklärung.

Für Bauprodukte nach BauPVO 305/2011 enthält die CE-Kennzeichnung zusätzlich konkrete Leistungsangaben aus der Leistungserklärung (DoP) — etwa Ausführungsklasse, Verwendungszweck, Referenz auf die notifizierte Stelle. Die Pflichtfelder sind in der harmonisierten Norm EN 1090-1 für tragende Stahl- und Aluminiumbauteile im Detail beschrieben.

Welche Verordnung schreibt die CE-Kennzeichnung wann vor?

Die CE-Pflicht entsteht sektoral — die wichtigsten Anknüpfungspunkte im Hub:

  • Maschinen-VO (EU) 2023/1230: CE-Kennzeichnung und EU-Konformitätserklärung gemäß Anhang V für vollständige Maschinen, EU-Einbauerklärung für unvollständige Maschinen.
  • BauPVO (EU) 305/2011: CE-Kennzeichnung + Leistungserklärung (DoP); harmonisiert über EN 1090-1 für tragende Bauteile.
  • GPSR (EU) 2023/988: keine eigene CE-Pflicht, aber die horizontale Pflicht zur verantwortlichen Person, Sicherheitsinformation und Rückverfolgbarkeit — die Begleitpapiere verweisen auf andere Verordnungen, die dann CE vorsehen.
  • PSA-VO (EU) 2016/425, Spielzeug-VO, Funkanlagen-VO, Medizinprodukte-VO und viele mehr — jeweils eigene Konformitätsbewertungsverfahren.

Häufige Verwechslung: Eine CE-Kennzeichnung wird nicht für jedes Produkt verlangt und ist nicht gleichbedeutend mit Produktsicherheit. Wo die EU keine spezifische CE-Pflicht vorsieht (z. B. bei vielen Verbraucherprodukten unter der GPSR), genügt die Einhaltung der GPSR-Anforderungen ohne Anbringung des CE-Symbols.

Was bei einer fehlerhaften CE-Kennzeichnung passiert

Die Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten prüfen zunehmend. Typische Konsequenzen bei fehlerhafter oder fehlender CE-Kennzeichnung:

  • Verbot des Inverkehrbringens für die betroffene Produktcharge,
  • Rückruf und Rücknahme, wenn das Produkt bereits beim Endkunden ist,
  • Bußgelder nach nationalem Recht — die Maschinen-VO 2023/1230 verlangt in Artikel 50 ausdrücklich wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen, bei schweren Verstößen auch strafrechtliche,
  • Veröffentlichung im Safety-Gate-Portal (ehemals RAPEX) bei sicherheitsrelevanten Verstößen — das ist auch für die Marken-Reputation folgenreich.

Konkret weitergehen

Weiterer Pfad: Auf der Normen-Übersicht findest du die Pflichten-Profile der einzelnen EU-Verordnungen nebeneinander.